Heilpraktiker Physiotherapie

Nachqualifikation für eine HP-Erlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

Das Bundesverwaltungsgericht hat per Urteil vom 26.08.2009 eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie beschlossen. Die erforderliche Prüfung wird von den lokalen Gesundheitsämtern abgenommen. Prüfungsinhalte bestimmt das Gesundheitsamt, es dürfen jedoch keine Inhalte aus der Physiotherapieausbildung abgefragt werden.

Um diesen erheblichen Prüfungsaufwand für die Gesundheitsämter zu reduzieren und um die prüfungsrelevanten Themen für Interessenten übersichtlicher zu gestalten, kann in bestimmten Bundesländern (z.B. Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen) anstelle der Gesundheitsamtprüfung ein entsprechender Kurs in Differentialdiagnostik / physiotherapeutischem Screening mit Lernzielkontrolle absolviert werden. Das Kurs-Kurrikulum muss von dem zuständigen Gesundheitsamt anerkannt werden.

Bei erfolgreich bestandener Kursprüfung kann der Absolvent die Kursbescheinigung beim Gesundheitsamt vorlegen und ohne weitere Prüfung nach "Aktenlage" die HP-PT Zulassung erhalten (gebührenpflichtig).

Kursinhalte
Inhalte sind Berufs- und Gesetzeskunde und medizinische Erstdiagnostik, inkl. praktischer Übungen.
Vermittelt werden die Inhalte durch ein unterrichtserfahrenes Team aus Ärztinnen, Rechtsanwälten und Physiotherapeutinnen.
Am Ende des Kurses findet eine schriftliche, für Bremen auch mündliche Abschlussprüfung über die im Kurs vermittelten Inhalte statt.
Fragen zur Abrechnung sind nicht Bestandteil des Kurses.

Was darf ein HP-PT?
Sie dürfen Patienten diagnostizieren und behandeln, ohne dass sie eine Verordnung vom Arzt haben, also im Erstkontakt („first contact" / "direct access").
Sie dürfen dabei nur Therapiemethoden aus der Physiotherapie anwenden.
Andere Therapieverfahren, wie z.B. Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur oder Homöopathie sind von dieser Erlaubnis nicht abgedeckt. Hier empfiehlt es sich, die „große" (nicht eingeschränkte) Heilpraktikerprüfung zu machen.

Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung als Heilpraktiker ist ein Mindestalter von 25 Jahren.

Für den Heilpraktiker Physiotherapie für NRW wird eine 4jährige Berufstätigkeit (durchschnittlich 30 Std/Woche) verlangt.

Das Buch "Screening in der Physiotherapie" ist in der Kursgebühr enthalten!
VoraussetzungenPhysiotherapeut/in, mind. 25 Jahre alt
Kurstermine nur für den folgenden Ort anzeigen:
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Heilpraktiker Physiotherapie für Bremen

KursortFobiZe Bremen
TerminSa. 04.05.24 - Mi. 12.06.24
Kursgebühr1.090,-- EUR
Belegung Es gibt mehr als 3 freie Plätze.

Heilpraktiker Physiotherapie für Niedersachsen

KursortFobiZe Bremen
TerminSa. 04.05.24 - So. 09.06.24
Kursgebühr790,-- EUR
Belegung Es gibt mehr als 3 freie Plätze.

Heilpraktiker Physiotherapie für Bremen

KursortFobiZe Bremen
TerminMi. 27.11.24 - Mo. 09.12.24
Kursgebühr1.090,-- EUR
Belegung Es gibt mehr als 3 freie Plätze.

Heilpraktiker Physiotherapie für Niedersachsen

KursortFobiZe Bremen
TerminMi. 27.11.24 - So. 01.12.24
Kursgebühr790,-- EUR
Belegung Es gibt mehr als 3 freie Plätze.

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