Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten:

Bremer Weiterbildungsscheck

Mit dem „Bremer Weiterbildungsscheck“ sollen berufserfahrene Bürger*innen aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstütz werden. Übernommen werden 50% der Kursgebühr, maximal € 500,00. Näheres dazu auf:  www.labew-bremen.de/

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Auch NRW hat ein Programm mit Mitteln des ESF aufgelegt, bei dem 50 % der Kursgebühr, maximal 500,00 €, übernommen werden.
Mit einem Bildungsscheck kann jeweils eine Weiterbildung anteilig gefördert werden. Einzelne Module müssen daher gemeinsam gebucht werden!
Näheres dazu auf www.bildungsscheck.nrw.de oder bildungsscheck.com oder www.esf.nrw.de

Arbeitsagentur

Das FobiZe ist als Träger nach AZAV zertifiziert. Der Kurs “Manuelle Lymphdrainage” ist als Maßnahme anerkannt und kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Sachbearbeiter oder Sie informieren sich auf www.arbeitsagentur.de

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung ist dafür gedacht, Schüler/innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung einzuräumen. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und -nehmer angepasst werden.

Die Konditionen des Bildungskredits

  • Kreditvolumen 1.000 Euro bis 7.200 Eu­ro
  • wahlweise bis zu 24 Monatsraten
  • monatliche Raten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro (frei wählbar)
  • einmalige Abschlagszahlung in vollen Hunderterbeträgen bis zu 3.600 Euro.

Informationen hierzu auf:   www.bva.bund.de

Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holsteins Aktion A3

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber oder der Erwerbstätige bei selbstständiger Tätigkeit müssen sich mit mindestens 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen. Der maximale Förderbetrag pro Antragstellenden beträgt 1.500 Euro/Kalenderjahr für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Informationen hierzu auf: www.ib-sh.de

Begabtenförderung

Gut gelernt und erfolgreich das Examen abgeschlossen? Für die Besten, bis zum Alter von 24 Jahren, gibt es Extrageld für Fortbildungen.
Näheres dazu auf www.begabtenfoerderung.de

Qualifizierungsscheck Hessen

Älter als 45, oder
noch keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige Tätigkeit, oder
in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation, oder
als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.

Dann schenkt Ihnen das Land mit Mitteln aus dem ESF 50 % der Kursgebühr, höchstens 500,00 € für Fort- und Weiterbildung.
Näheres dazu unter www.qualifizierungsschecks.de

Hinweis

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie, falls die zuständige Stelle die Förderung verwehrt, den abgezogenen Betrag von der Kursgebühr nachzahlen müssen. Die Bescheiderteilung kann bis zu ca. einem Jahr dauern.

Sie möchten Ihre Kursgebühr in Teilbeträgen bezahlen? Kein Problem, melden Sie sich bzgl. Details gerne bei Frau Krokowski, Telefon 0421-6267-408 oder unter g.krokowski@fobize.de

Bildungsurlaub

Freie Tage für Bildung bei privaten Fortbildungsanbietern gibt es fast überall - ab 1.4.2010 auch in Bremen! -, aber jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. D.h. für Sie als Teilnehmer, dass Sie uns mindestens 14 Wochen vor Beginn einer Fobi informieren müssen. Der Antrag muss in manchen Ländern mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim jeweiligen Referat vorliegen.

Weitere Fördermöglichkeiten

Förderdatenbank des Bundes